Freitag, 26. April 2024
Home Redaktion Service Abonnement Mediadaten Kontakt Impressum Datenschutz

Standpunkte

Presse-Grosso als selbstorganisiertes „Regime“ versus unternehmerische Freiheit

Das Urteil des BGH v. 24.10.2011 (vgl. Enaux 2012: 773; Enaux 2011: 521; Schnelle et al 2012: 55; Bach 2012: 728) zur rechtlichen Bindung des Presse-Grosso für die daran bisher beteiligten Verlagsunternehmen wirft die grundsätzlichen Fragen danach auf, ob die „Absprachen“ über die Konzentration der Verteilungsebene allein nach dem Wettbewerbsrecht zu bewerten sind oder ob es Sonderregeln für die Presse geben kann und wie etwa eine „Kollisionsregel“ aussehen könnte, die beide „Regimes“ aufeinander abstimmen würde (Fischer-Lescano 2008). Die Frage nach der Autonomie eines Medienwirtschaftsrechts hat sich in der Vergangenheit mehrfach in unterschiedlichen Konstellationen gestellt. So zum Beispiel dann, wenn man vor einer „diagonalen Kollision“ zwischen Rundfunkrecht der Mitgliedstaaten und dem Kartellrecht der EU steht (vgl. Ladeur 2000: 478).

Zurück