Freitag, 26. April 2024
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Aktuelles Stichwort

Medienrelevante verwandte Märkte

Universität Hamburg/Hamburg Media
School Stellv. Vorsitzende der KEK
i.sjurts@hamburgmediaschool.com

Bernd Malzanini
Leiter der Geschäftsstelle der KEK
malzanini@kek-online.de

Der Begriff der so genannten „medienrelevanten verwandten Märkte“ ist im letzten Jahr verstärkt in das Licht der Aufmerksamkeit gerückt. Grund dafür war die geplante Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG. Bei der Beurteilung der Auswirkungen des Übernahmevorhabens auf die Meinungsvielfalt war gemäß § 26 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) die Stellung der Axel Springer AG auf eben diesen medienrelevanten verwandten Märkten in die Beurteilung miteinzubeziehen. Befasst mit dieser Beurteilung war die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK). Aus Sicht des unabhängigen Sachverständigengremiums war die Meinungsmacht der Axel Springer AG auf den medienrelevanten verwandten Märkten erheblich. Die Übernahme wurde deshalb von der KEK – ebenso wie kurz zuvor schon vom Kartellamt – untersagt. Die hohe Bedeutung, die der Positionierung eines Fernsehveranstalters in den medienrelevanten verwandten Märkten für die Beurteilung seiner Meinungsmacht zukommt, gibt Anlass, diesen Begriff im Folgenden genauer zu bestimmen. Erläutert wird, was genau unter einem medienrelevanten verwandten Markt verstanden wird, welche Medienteilmärkte aus welchen Gründen zur Gruppe der medienrelevanten verwandten Märkte gerechnet werden und wie die Positionierung eines Unternehmens auf diesen Märkten im Einzelnen unter Meinungsvielfaltsaspekten zu bewerten und zu gewichten ist.

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