Donnerstag, 25. April 2024
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Standpunkte

Aussagen des von Unitymedia Kabel BW GmbH in Auftrag gegebenen Gutachtens

Art. 31 der Universaldienstrichtlinie (UDRL) enthält für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindliche Regelungen dazu, ob und unter welchen Voraussetzungen den Kabelnetzbetreibern Übertragungspflichten auferlegt werden dürfen. Nicht zutreffend ist allerdings, dass Vorgaben zur Entgeltfrage nur in Artikel 31 Absatz 2 UDRL geregelt sind1. Für die Entgeltfrage ist vielmehr auch Artikel 31 Absatz 1 UDRL relevant. Das ergibt sich aus dem Wortlaut der Norm, ihrem systematischen Kontext, der Genese der Vorschrift sowie aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dem insoweit das Auslegungsmonopol zukommt.

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