Donnerstag, 25. April 2024
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Standpunkte

Keine Gratiskultur in Kabelnetzen

Transportdienstleistungen sind entgeltpflichtig. Dieses Grundprinzip gilt nicht nur innerhalb der Telekommunikationsbranche, sondern auch in allen anderen Netzwirtschaften: Stromanbieter zahlen Netznutzungsentgelte für die Verwendung des Stromnetzes, Erdgasanbieter für die Nutzung der Gasleitung und letztlich Bahnkunden für den Transport auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn. Dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und fremden (Netz-) Eigentums gegen eine Kompensation erfolgt, ist ein Grundprinzip unserer Rechtsordnung. Umso verwunderlicher ist, dass nach den Vorstellungen der öffentlich-rechtlichen Sendeunternehmen diese Grundsätze zwar weiterhin für die Verbreitung ihrer Programme über Satellit, Terrestrik und das Internet selbstverständlich zur Anwendung kommen, aber für die Verbreitung über Kabelnetze jetzt „ausnahmsweise“ nicht mehr gelten sollen. So haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD, das ZDF sowie ARTE und Deutschlandradio die entgeltlichen Einspeiseverträge mit Unitymedia und KabelBW zum 31.12.2012 gekündigt. Ihre Programme sollen zwar weiterhin über das Kabelnetz verbreitet werden, zukünftig aber ohne Entgelt. Diese Kündigungen wurden von Unitymedia Kabel BW als rechtswidrig zurückgewiesen.

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