Mittwoch, 24. April 2024
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Standpunkte

“Must Carry” heißt nicht “Must Pay”

Das deutsche Recht sieht keine Anspruchsgrundlage für die Zahlung von Einspeiseentgelten vor, wie unlängst durch verschiedene Urteile zugunsten von Landesrundfunkanstalten der ARD oder auch ARTE entschieden worden ist. Kabelnetzbetreiber erzielen mit der Weitersendung unserer Programme hohe Renditen. KDG und Unitymedia erwirtschafteten 2012 im operativen Geschäft Renditen von 46,8 % bzw. 59,2 %. Rentable Kabelweitersendeunternehmen sind durchaus legitim, sie bedürfen aber keiner weiteren „Subventionierung“ durch das ZDF. Die Investitionen in den Aufbau der Fernsehkabelnetze haben sich inzwischen mehr als refinanziert.

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