Donnerstag, 25. April 2024
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Standpunkte

Wettbewerb im Presse-Grosso?

Zwei aktuelle, vom Bauer-Verlag forcierte Gerichtsurteile stellen das Pressevertriebssystem, wie es sich in Deutschland nach dem 2. Weltkrieg herausgebildet hat, vor neue Herausforderungen.

Am 24. Oktober 2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH, Az. KZR 7/10) letztinstanzlich entschieden, dass Verlage ihre Vertragsbeziehungen mit Presse-Großhändlern ordentlich und sachgrundlos kündigen können. Er hat damit klargestellt, dass das Wettbewerbsrecht eingesessene Alleingebietsgrossisten nicht vor Marktzutritten schützt.

Während sich dies zunächst nur auf den zu beurteilenden Sonderfall bezieht, in welchem der kündigende Verlag zum Eigenvertrieb seiner Presseerzeugnisse übergeht, fasst das Landgericht Köln die BGH-Entscheidung als per se-Erlaubnis von Marktzutritten auch durch verlagsunabhängige Grossisten benachbarter Vertriebsgebiete auf1. Vor diesem Hintergrund hat es in seinem Urteil vom 14. Februar 2012 (LG Köln, Az. 88 O [Kart] 17/11) entschieden, dass die bisherige Praxis des Bundesverbandes Presse-Grosso, zusammen mit den Verlegerverbänden einheitliche Handelsspannen für sämtliche verlagsunabhängigen Pressegroßhändler zu vereinbaren, den Tatbestand eines wettbewerbswidrigen Preis- und Konditionenkartells im Sinne von § 1 GWB erfülle und zukünftig zu unterbleiben habe.

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