Freitag, 29. März 2024
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Standpunkte

Der Blickwinkel der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Werbung in ARD und ZDF ist laut Rundfunkstaatsvertrag im Fernsehen nur in den beiden Hauptprogrammen und nur in einem eng begrenzten Rahmen erlaubt. Werbung darf nur an Werktagen in der Zeit vor 20 Uhr gesendet werden und insgesamt nicht länger als 20 Minuten pro Tag sein. Aus Sicht des ZDF gibt es eine Reihe guter Gründe, dieses begrenzte Werbeangebot zu erhalten:

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