Donnerstag, 25. April 2024
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Standpunkte

Das Modell der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe hat Schwächen – besser ist eine Medienabgabe von einkommensteuerpflichtigen Personen

Die deutsche Medienlandschaft zeichnet sich durch das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk aus, auch wenn das bisher duale System durch die fortschreitende Konvergenz im Internet sich immer mehr in Richtung der Verlage öffnet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat dabei nach wie vor den Auftrag, seinen Zuschauern und Zuhörern ein breites Spektrum an hochwertigen, ausgewogenen und unabhängigen Informations-, Bildungs-, Kultur-, und Unterhaltungsprogrammen zu bieten, um ihnen eine pluralistische Meinungsbildung und staatsbürgerliche Teilnahme zu ermöglichen. Zur Erfüllung dieses Auftrags ist eine dauerhaft gesicherte, unabhängige, staatsferne und demokratisch legitimierte Finanzierung unumgänglich. Welches Finanzierungsmodell hierfür die beste Grundlage bietet, ist seit Jahrzehnten Gegenstand der öffentlichen Debatte. Richtungsweisend war die Beauftragung von Prof. Paul Kirchhof, der die Verfassungsmäßigkeit eines möglichen Alternativmodells untersuchte. Mit dem vorliegenden Beitrag soll meine Kritik an diesem Verfahren näher erläutert und die Debatte wiedereröffnet werden. Denn nach der Vorstellung des Gutachtens wurden Vorfestlegungen getroffen, die weder dem Reformbedarf, noch dem Gesetzgebungsprozess gerecht werden. Die Debatte zur Zukunft der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten darf weder von den Sendeanstalten selbst bestimmt, noch in kleinen Hinterzimmerkreisen entschieden werden. Sie muss öffentlich und ergebnisoffen in die gesetzgeberisch zuständigen Landesparlamente getragen werden und insbesondere die Schwächen aller Modelle ausleuchten. Der Beitrag legt die Schwächen des Modells Haushalts- und Betriebsstättenabgabe dar und stellt die Medienabgabe als diskussionswürdige Alternative vor.

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