Wandel im Gebührenmodell: Von der gerätebezogenen Gebühr zum Haushaltsbeitrag
Seit dem Ende der neunziger Jahre beschäftigt den Rundfunkgesetzgeber das Phänomen der technischen Konvergenz im Blick auf den Anknüpfungspunkt für die Rundfunkgebühr. Dieser Anknüpfungspunkt war jahrzehntelang völlig unproblematisch: Das Bereithalten eines Hörfunkgerätes löste die sogenannte Grundgebühr, das Bereithalten eines Fernsehgerätes die Fernsehgebühr aus. Diese klare, eindeutige Regelung wurde vor allem mit der zunehmenden Bedeutung des Internets und – damit verbunden – mit der zunehmenden Zahl von Endgeräten, über die zumindest auch Rundfunk empfangen werden konnte, in Frage gestellt.
Zurück