Samstag, 20. April 2024
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Standpunkte

Wie steht es um die sachgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Am 9. Juni 2010 haben sich die Ministerpräsidenten der Länder auf ein Eckpunktepapier zur Rundfunkfinanzierung geeinigt und entschieden, das Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundlegend zu verändern. Ab 2013 soll ein Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr hin zu einem geräteunabhängigen Rundfunkbeitrag erfolgen, der als Anknüpfungs- und Erhebungstatbestand den einzelnen Haushalt vorsieht. Der künftige Finanzierungsbeitrag für ARD und ZDF soll einheitlich sein und nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro pro Monat ausfallen. Dieser Modellwechsel ist seit langem in der Diskussion und wurde in jüngster Zeit durch ein Gutachten von Paul Kirchhof vom April 2010 mit dem Titel „Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ maßgeblich befördert. Die vorgesehene Neuregelung im Eckpunktepapier folgt im Wesentlichen dem Kirchhof-Gutachten. Dennoch sind die Stimmen nicht verstummt, die das Modell kritisch beurteilen, wie man in den nachfolgenden Standpunkten nachvollziehen kann. Die wichtigsten Thesen des Kirchhof-Gutachtens sind in komprimierter Form den beiden – kontroversen – Standpunkten vorangestellt.

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