Freitag, 29. März 2024
Home Redaktion Service Abonnement Mediadaten Kontakt Impressum Datenschutz

Standpunkte

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage?

Am 26. Juni 2009 unterzeichneten namhafte deutsche Verlage die „Hamburger Erklärung zum Schutz geistigen Eigentums“, mit der die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für ein Leistungsschutzrecht der Verlage gefordert wird. Kurz nach Veröffentlichung hatten sich bereits 166 europäische Verlage dieser Erklärung angeschlossen. Am 9. Juli wurde das als wegweisend bezeichnete Dokument vom Europäischen Verlegerrat (European Publishers Council, EPC) der EU-Kommission überreicht. Die Erklärung zeigte Wirkung – im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung steht geschrieben: „Verlage sollen im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein als andere Werkvermittler. Wir streben deshalb die Schaffung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage zur Verbesserung des Schutzes von Presseerzeugnissen im Internet an.“ So einleuchtend und logisch die Forderung erscheinen mag, hat sie doch zu einer heftigen Gegenbewegung und Polarisierung geführt. Der Tenor diesbezüglicher Äußerungen gipfelt in dem Vorwurf, die Verlage versuchten sich den Mangel an Fantasie bei der digitalen Vermarktung ihrer Inhalte vom Gesetzgeber kompensieren zu lassen.

Zurück