Samstag, 20. April 2024
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Standpunkte

Drei-Stufen-Test - Die Sicht der Praxis

MedienWirtschaft:
Mit der Einführung des Drei-Stufen-Test soll sicher gestellt werden, dass das Telemedien-Angebot der öffentlichrechtlichen Sender nur so weit reicht, wie es ihr Auftrag auch zulässt. Wird dieses Ziel durch die aktuellen Regelungen erreicht?

Jürgen Doetz:
Mit Blick auf die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages sind ein Reihe von Wünschen des VPRT nicht erfüllt worden: So haben wir u. a. mehr Rechte der betroffenen Dritten im Verfahren und eine noch stärkere Unabhängigkeit derjenigen gefordert, die das Drei-Stufen-Testverfahren führen. Die Frage ist jetzt, wie die aktuellen Regelungen umgesetzt werden. Der Rundfunkstaatsvertrag lässt den Gremien einen großen Gestaltungs- und Ermessensspielraum und es ist deutlich erkennbar, dass die Gremien sich ihrer Verantwortung für das Gelingen der Verfahren zunehmend bewusster werden. Erkenn bar ist aber auch, dass insbesondere mit Blick auf die sog. Bestandsüberführung die gesetzlichen Regelungen wenn überhaupt, dann nur bedingt umsetzbar sind und die Kapazitätsgrenzen der Gremien und der neu eingerichteten Gremienbüros überschritten werden. Es ist unvorstellbar, welche Masse an Inhalten und Angeboten hier gleichzeitig durch einen Drei-Stufen-Test geschleust und schlussendlich „genehmigt“ werden soll. Wir glauben nicht, dass die Regelungen hier praktikabel sind und sinnvoll umgesetzt werden können. Wir haben vorgeschlagen, für die Bestandsüberführung ein effizientes und realisierbares Verfahren zu entwickeln. Falls dies nicht geschieht, werden die öffentlich-rechtlichen Anstalten wohl nach dem Verfahren der „Bestandsüberführung“ nicht wesentlich weniger Telemedien außerhalb ihres Auftrages anbieten als vor dem Verfahren. Ganz zu schweigen von unzähligen Angeboten in Mediatheken, die wesentlich länger als die gesetzlich vorgegebenen 7 Tage an ge boten werden. Und das können und werden wir nicht akzeptieren.

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