Freitag, 26. April 2024
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Praxisforum

Auf dem Weg zu einer medienübergreifenden Vielfaltssicherung

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) veröffentlicht alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Konzentration und über Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Rundfunk unter Berücksichtigung der Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten, horizontalen Verflechtungen zwischen Rundfunkveranstaltern in verschiedenen Verbreitungsgebieten und internationalen Verflechtungen im Medienbereich. Der Bericht soll auch zur Anwendung der §§ 26 bis 32 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und zu erforderlichen Änderungen dieser Bestimmungen Stellung nehmen. Der nachfolgende Beitrag skizziert die zentralen Ergebnisse des vierten Konzentrationsberichts und zeigt die Vorschläge der KEK für eine Neuregelung des § 26 RStV, der zentralen Vorschrift zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Rundfunkstaatsvertrag, auf.

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