Donnerstag, 28. März 2024
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Praxisforum

Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen – Die Stellung der KEK im System der Konzentrationskontrolle

Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen –
Die Stellung der KEK im System der Konzentrationskontrolle
Bernd Malzanini, Potsdam

Das Fernsehen ist nach wie vor das Leitmedium unserer Gesellschaft. Ob in analoger oder digitaler Verkleidung: Es verfügt nach dem Radio über die längste Nutzungsdauer; das bewegte Bild hat die größte Suggestivkraft. Die getroffene Programmauswahl und die Programmgestaltung beeinflussen den Ablauf des individuellen und öffentlichen Meinungsbildungsprozesses. Nicht erst seit heute sprechen wir von der „Fernseh-“ oder von der „Mediendemokratie“. Des Kanzlers Ausspruch, er brauche zum Regieren „Bild, BamS und Glotze“, ist zum geflügelten Wort geworden; die Fernsehübertragung von Anhörungen in Untersuchungsausschüssen eröffnet politischen Akteuren neue Bühnen.
Die Rundfunkfreiheit als besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte und Wesensbestandteil einer freiheitlichen demokratischen Staatsordnung. Traditionell ist diese Freiheit charakterisiert als frei von politischem Einfluss und frei von politischer Kontrolle. Aus dem privaten Sektor erwächst der Rundfunkfreiheit jedoch eine andere Gefahr: die Konzentration im Medienbereich.

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