Freitag, 19. April 2024
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Aktuelles Stichwort

Pressefusionskontrolle

Die Pressefusionskontrolle wird im deutschen Wettbewerbsrecht (GWB) im Prinzip bislang so gehandhabt wie die Fusionskontrolle in anderen Bereichen der Wirtschaft; der einzige Unterschied ist, dass die Aufgreifschwellen wesentlich niedriger liegen.Statt der üblichen Aufgreifschwelle von 500 Millionen Euro gilt für Presseunternehmen (wie für Rundfunkunternehmen auch) eine Aufgreifschwelle von 25 Millionen Euro und statt einer Bagatellschwelle von 10 Millionen Euro gilt die Bagatellschwelle von 750.000 Euro. Diese Regelungen haben sich im Prinzip bewährt: Von 81 rechtskräftig entschiedenen Zusammenschlussverboten betrafen alleine 24 den Pressebereich (Verfahrensstand Anfang 1974 bis Ende 2001).

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