Freitag, 19. April 2024
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Aktuelles Stichwort

Drei-Stufen-Test

Nach den Regelungen des am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags dürfen die meisten Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur noch verbreitet werden, wenn sie erfolgreich den Drei-Stufen-Test durchlaufen haben. Hierbei ist sowohl das Verfahren als auch die Ausgestaltung im Einzelnen als nicht unproblematisch zu bewerten. Daher sollen der Hintergrund und die Ausgestaltung der Neuregelung in diesem Stichwort näher beleuchtet werden.

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